Exportkontrolle
Zuletzt aktualisiert am 5. August 2026
Realytics-Produkte — unsere Cloud-Dienste, Software, Anwendungen und die zugehörigen technischen Daten — unterliegen den Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen der Vereinigten Staaten sowie der übrigen Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind. Dazu gehören die Export Administration Regulations (EAR), die vom Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums verwaltet werden, sowie die Sanktionsprogramme, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums verwaltet werden.
Realytics hält diese Gesetze ein, und diese Seite beschreibt, was das für unsere Kunden und Partner bedeutet. Sie fasst unsere Compliance-Position der Übersichtlichkeit halber zusammen; sie ersetzt weder die Vorschriften selbst noch stellt sie eine Rechtsberatung dar. Kunden bleiben für die Einhaltung sämtlicher Exportkontroll- und Sanktionsgesetze, die für sie gelten, selbst verantwortlich.
Produktklassifizierung
Realytics-Produkte sind kommerzielle Massenmarkt-Analyseangebote, die als Cloud-Dienste bereitgestellt werden. Sie sind für den allgemeinen geschäftlichen Einsatz konzipiert — die Messung von Konsumentenverkehr und Konsumentenmeinungen zu physischen Standorten — und enthalten keine Funktionen, die für militärische, nachrichtendienstliche oder sonstige Verteidigungsanwendungen bestimmt sind. Kein Realytics-Produkt unterliegt den International Traffic in Arms Regulations (ITAR).
Die Software von Realytics verwendet ausschließlich standardmäßige, allgemein verfügbare Verschlüsselung (etwa TLS), um Daten bei der Übertragung und im Ruhezustand zu schützen. Nach den EAR stuft Realytics seine Produkte selbst als Massenmarkt-Verschlüsselungsgüter (ECCN 5D992.c) oder als EAR99 ein, die in die meisten Bestimmungsziele ohne Einzelausfuhrgenehmigung geliefert werden dürfen. Angaben zur Klassifizierung eines bestimmten Produkts oder einer bestimmten Komponente stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Beschränkte Bestimmungsziele
Realytics bietet seine Produkte und Dienste in den folgenden Rechtsordnungen oder an diese nicht an, verkauft sie dort nicht und stellt sie dort nicht bereit. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Seite sind dies:
- Kuba
- Iran
- Nordkorea
- Syrien
- Russland
- Belarus
- die Regionen Krim, Donezk und Luhansk in der Ukraine
Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien und die aufgeführten Regionen der Ukraine unterliegen umfassenden US-Embargos. Russland und Belarus unterliegen weitreichenden Sanktionen und Exportkontrollen der USA, der EU und des Vereinigten Königreichs; Realytics untersagt die Bereitstellung seiner Produkte und Dienste in beiden Ländern als Unternehmensgrundsatz.
Auf Realytics-Dienste darf aus diesen Rechtsordnungen nicht zugegriffen werden, und Kunden dürfen Realytics-Produkte, technische Daten oder Ergebnisse dort nicht verfügbar machen.
Beschränkte Parteien
Realytics gleicht Kunden und Partner mit den einschlägigen Listen beschränkter Parteien ab und stellt wissentlich weder Personen, die auf diesen Listen stehen, noch Einrichtungen, die von ihnen gehalten oder kontrolliert werden, Produkte oder Dienste bereit. Die wichtigsten Listen sind:
- Liste der besonders benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen („Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN) List“) — Personen, die im Rahmen von OFAC-Sanktionsprogrammen gesperrt sind und mit denen US-Personen grundsätzlich keine Geschäfte tätigen dürfen.
- Liste der Personen mit entzogenen Ausfuhrprivilegien („Denied Persons List“) — Personen, denen das BIS die Ausfuhrprivilegien entzogen hat; Geschäfte mit Gütern, die den EAR unterliegen, sind untersagt.
- Liste benannter Einrichtungen („Entity List“) — Parteien, für die das BIS besondere Genehmigungspflichten für Ausfuhren, Wiederausfuhren und Weitergaben innerhalb eines Landes vorschreibt.
- Konsolidierte Sanktionslisten der EU und des Vereinigten Königreichs — Personen, die im Rahmen der Finanzsanktionsregelungen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs benannt sind.
Pflichten der Kunden
Mit der Nutzung von Realytics-Produkten verpflichten sich Kunden, alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsgesetze einzuhalten. Insbesondere dürfen Kunden nicht:
- Realytics-Dienste in einer der oben aufgeführten Embargo-Rechtsordnungen aufrufen oder nutzen oder Realytics-Produkte oder technische Daten dorthin ausführen oder wiederausführen;
- Personen, die auf einer Liste beschränkter Parteien stehen, oder Einrichtungen, die von einer solchen Person gehalten oder kontrolliert werden, Zugang zu Realytics-Produkten gewähren;
- Realytics-Produkte im Zusammenhang mit verbotenen Endverwendungen einsetzen, einschließlich der Konstruktion, Entwicklung oder Herstellung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder von Raketentechnologie;
- Daten oder Ergebnisse, die aus Realytics-Produkten gewonnen wurden, unter Verstoß gegen geltendes Recht ausführen oder weitergeben.
Diese Pflichten sind Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen und erstrecken sich auf die Nutzer und verbundenen Unternehmen des Kunden sowie auf alle Personen, denen der Kunde den Zugang zu den Diensten gestattet.
Begriffsbestimmungen
Die auf dieser Seite verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen die Vorschriften geben. Kurz gefasst:
- BIS — das Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums, das die EAR verwaltet.
- EAR — die Export Administration Regulations (15 C.F.R. Teile 730–774), die die Ausfuhr, Wiederausfuhr und Weitergabe kommerzieller Güter und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck regeln.
- ECCN — Export Control Classification Number, die Kategorie eines Gutes auf der Commerce Control List, die darüber entscheidet, welche Genehmigungspflichten dafür gelten.
- EAR99 — die Bezeichnung für Güter, die den EAR unterliegen, aber nicht auf der Commerce Control List aufgeführt sind; sie sind grundsätzlich ohne Genehmigung ausführbar, außer in Embargo-Bestimmungsziele, an beschränkte Parteien oder für verbotene Endverwendungen.
- Ausfuhr („Export“) — eine tatsächliche Verbringung oder Übermittlung von Gütern aus den Vereinigten Staaten heraus, einschließlich der Weitergabe von Technologie oder Software-Quellcode an einen ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der Vereinigten Staaten (eine als Ausfuhr geltende Weitergabe, ein sogenannter „deemed export“).
- Wiederausfuhr („Reexport“) — die Verbringung oder Übermittlung eines den EAR unterliegenden Gutes von einem ausländischen Staat in einen anderen.
- Ausnahmegenehmigung („License Exception“) — eine Genehmigung nach den EAR, Güter, die andernfalls genehmigungspflichtig wären, unter festgelegten Bedingungen aus- oder wiederauszuführen — beispielsweise die License Exception ENC für Verschlüsselungsgüter.
- OFAC — das Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums, das die US-amerikanischen Wirtschafts- und Handelssanktionsprogramme verwaltet.
- ITAR — die International Traffic in Arms Regulations, die vom US-Außenministerium verwaltet werden und Rüstungsgüter und Rüstungsdienstleistungen regeln. Realytics-Produkte unterliegen nicht den ITAR.
Ressourcen
Die auf dieser Seite genannten Vorschriften und Listen werden von den zuständigen Behörden veröffentlicht:
- Bureau of Industry and Security
- Export Administration Regulations (e-CFR)
- Office of Foreign Assets Control
- OFAC-Sanktionsprogramme und Länderinformationen
- Consolidated Screening List
Fragen
Fragen zur Exportkontrolle bei Realytics, einschließlich Anfragen zur Produktklassifizierung, können Sie an senden.